Google Fonts Abmahnwelle - Was du jetzt tun kannst!

von
Patrizia Gamper
1/3/2024
Gerichtsurteil Google Fonts

Google Fonts: Abmahnung an Webseitenbetreiber

Anfang des Jahres entschied ein Gericht: Wer die Online-Version von Google Fonts nutzt, kann damit gegen die DSGVO verstoßen und eine Abmahnung erhalten.

In Deutschland gibt es rund 18 Millionen Webseiten mit einer .de-Endung. Unzählige von ihnen nutzen Google Fonts. Die Einbindung dieser dynamischen Webinhalte von US-Webdiensten ist jedoch ohne Einwilligung der Besucher rechtswidrig. Laut einem Gerichtsurteil aus diesem Jahr können Webseitenbetreiber auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden.

Dem Kläger wird ein Schadensersatz von 100€ zugesprochen, da bei einem Webseitenaufruf der beklagten Webseite seine IP-Adresse durch die eingebundenen Google Fonts an das US-Unternehmen weitergegeben wurde. 

Datenschutzrechtlicher Hintergrund

Google Fonts ist ein kostenloser Dienst des US-Anbieters Google. Dieser stellt kostenlose Schriftarten zur freien Verfügung bereit. Problematisch wird es an der Stelle, an der Google Fonts dynamisch auf Webseiten eingebettet werden. Durch die dynamische Einbindung des Dienstes werden Schriftarten von Servern aus den USA in den Browsern der Besucher geladen. Dabei werden personenbezogene Daten wie die IP-Adresse der Besucher in die Vereinigten Staaten übermittelt.

Hinsichtlich der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben überrascht das Urteil des Landesgericht München nicht. Hier geht es nämlich um den Schutz der Grundrechte auf Grundfreiheiten sowie um den freien Verkehr personenbezogener Daten zwischen Mitgliedsstaaten. Das umfasst den Schutz des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung, insbesondere den Schutz der Privatsphäre natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Um einen adäquaten Schutz zu gewähren, arbeitet die DSGVO mit einem sogenannten Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten grundsätzlich verboten ist, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vor, die die Verarbeitung explizit gestattet. Die einzelnen Ermächtigungsgrundlagen finden sich in Art. 6 DSGVO.

„Google Fonts“ - Was ist das überhaupt?

Bei Google Fonts handelt es sich um ein interaktives Verzeichnis von diversen Schriftarten. Das Verzeichnis wird seit 2010 von der Google LLC zur Verfügung gestellt. Es beinhaltet bereits über 1000 verschiedene Schriftarten, die von Webseitenbetreibern auf der eigenen Internetseite eingebunden werden können. Die notwendigen Lizenzen zur Nutzung sind kostenfrei. Dementsprechend beliebt ist die Nutzung von Google Fonts bei Webseitenbetreibern, sodass die Schriftarten mittlerweile auf unzählige Webseiten eingebunden sind.

Dabei sind zwei Verwendungsarten zu unterscheiden:

1. Einerseits kann der Webseitenbetreiber sich eine Schriftart herunterladen und im eigenen Webspace eigenständig wieder hochladen. Bei Aufruf der Website lädt die Schriftart vom eigenen Speicherplatz aus, da sie lediglich lokal in die Internetseite eingebunden wird.
2. Andererseits bietet Google LLC eine sogenannte dynamische Variante zur Nutzung von Google Fonts an. Dabei wird die ausgesuchte Schriftart nicht lokal eingebunden. Stattdessen wird bei jedem Aufruf der Webseite eine Verbindung zu den Servern von Google aufgebaut, um die Schriftart zu laden und auszuspielen. Bei dem Verbindungsaufbau zu den Google-Servern wird die IP-Adresse des Webseitenbesuchers an Google übertragen. 



Was kannst du jetzt tun?

Bei den meisten Website Baukastensystemen ist leider oft die abmahngefährdete, dynamische Variante der Normalfall. Um zu überprüfen, ob auch du betroffen bist, gibt es kostenlose Internetdienste wie sicher3, die Deine Website auf Google Fonts überprüfen. 

Sollten dynamisch eingebundene Google Fonts gefunden werden, ist es jetzt Deine Aufgabe diese lokal einzubinden. Je nach Website-System sind hierfür unterschiedliche Schritte notwenig, Hilfe findest du entweder bei deinem IT-Beauftragten oder bei einer Google Suche.